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Immer wieder hört man von einer Verwendungspflicht von Köderstationen bei  Rodentizidanwendung in der Kanalisation bzw. von einem Anwendungsverbot rodentizider Produkte ohne Köderboxen in diesem Bereich.

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Um Ihnen Klarheit und Gewissheit in diesem viel diskutierten Anwendungsbereich zu verschaffen, finden Sie bitte im Folgenden die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Kanalbeköderung und die Verwendung von Köderstationen in der Kanalisation:

 

  1. Die rechtlichen Vorgaben bezüglich des Einsatzes von Rodentizidprodukten in der Kanalisation sind in den Zulassungsvorschriften der einzelnen Produkte gesetzlich und damit bindend geregelt. Da diese sensiblen Dokumente nicht ohne weiteres öffentlich einsehbar sind, kommt es mitunter zu Unstimmigkeiten und den oben erwähnten Diskussionen.

  2. Die Zulassungsvorschriften beinhalten die folgenden Textpassagen in Bezug auf die Anwendung rodentizider Köder in der Kanalisation, die sich ebenfalls auf den Produktetiketten wiederfinden:

 

  • „Die Köder müssen so angewendet werden, dass sie nicht mit Wasser in Kontakt kommen und nicht weggespült werden.“

  • „Wenn Köder in der Nähe von Gewässern (z. B. Flüsse, Teiche, Kanäle, Deiche, Bewässerungsgräben) oder Wasserableitungssystemen platziert werden, sicherstellen, dass ein Kontakt des Köders mit dem Wasser verhindert wird.“

 

  1. Die Verwendung von Köderstationen in der Kanalisation wird nicht thematisiert und eine Pflicht zur Verwendung solcher Köderstationen

 

Die Interpretationen des Umweltbundesamts (UBA) zu dieser Thematik lässt sich im Dokument „Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ nachlesen. So finden sich dort die folgenden Auszüge:

  • „Die Köder werden in den Kanalschacht eingehängt oder in wasserdichten Köderschutzstationen ausgebracht“ (S. 18)

  • „Um das zu verhindern [gemeint ist der Kontakt rodentizider Köder mit dem Abwasser], werden entweder wasserdichte Köderschutzstationen eingesetzt oder die Köder im Kanalschacht an einem Draht oberhalb des (Ab-)Wassers befestigt.“ (S. 39)

 

Auch hier findet sich die Bestätigung der obigen Aussagen:

Köderstationen können bei der Beköderung in der Kanalisation Anwendung finden. Eine Pflicht zur Verwendung derartiger Köderstationen existiert jedoch keineswegs.

 

Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben und stehen gerne für Anmerkungen und Rückfragen zur Verfügung.

 

Stand: Mai 2021

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